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Vorsorgevollmacht

Wenn die erforderliche Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit infolge Krankheit, Unfall oder hohen Alters nicht mehr gegeben ist und eine Person nicht mehr im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, kann es zu einer Sachwalterbestellung kommen.

Vorsorgevollmacht bestimmt im Bedarfsfall den Bevollmächtigten

Mit einer Vorsorgevollmacht kann schon vor dem Verlust der Geschäftsfähigkeit, der Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit bestimmt werden, wer für Sie in Zukunft als Bevollmächtigte/r entscheidungs- und vertretungsbefugt sein soll. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie daher, wer in Ihrem Namen handeln darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind!

Für weitergehende Themenbereiche, wie etwa die Einwilligung in schwer wiegende medizinische Heilbehandlungen oder die dauerhafte Verlegung des Wohnortes, besteht die Verpflichtung nach einer anwaltlichen oder notariellen Belehrung.

Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis

Damit Ihre Vorsorgevollmacht im Anlassfall greifbar ist, können Sie diese beim Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registrieren lassen. Gerne bin ich Ihnen auch dabei behilflich!

Senden Sie mir Ihre unverbindliche Anfrage per E-Mail oder via Kontaktformular!