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Mietrecht

Themen wie Ablöse, Befristung, Betriebskosten, Eintrittsrecht in den Mietvertrag bei Tod des Mieters, Erhaltungspflichten, Kaution, Kündigung des Mietverhältnisses, Nichtzahlung des Mietzinses, Räumungsklage, Tierhaltung, Untermiete und Verlängerung des Mietvertrages sind nur einige der Fragen, mit denen man im Alltag häufig konfrontiert ist.

Rechte und Pflichten des Mieters und Vermieters

Im österreichischen Recht ist das Mietrecht vor allem im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und im Mietrechtsgesetz (MRG) geregelt.

Darin werden insbesondere die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Weitergabe des Gebrauchs, Vertragsübernahme und Zinsanhebung, Rückstellung des Bestandgegenstandes), die Rechte und Pflichten des Vermieters, sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses und das Verhältnis des Bestandnehmers zu Dritten geregelt.

Vermeidung von Streitigkeiten durch anwaltliche Beratung

Gerade im Bestandrecht kann die Investition in qualifizierte anwaltliche Beratung sowohl auf Vermieter-, als auch auf Mieterseite ganz entscheidend zur Vermeidung späterer Streitigkeiten vor Gericht und vor der Schlichtungsstelle beitragen!

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