Honorar

Das Honorar für die anwaltliche Tätigkeit wird nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), den Autonomen Honorar-Kriterien (AHK), dem vereinbarten Stundensatz oder dem vereinbarten Pauschalhonorar zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer und den Barauslagen in Rechnung gestellt.

Ich nehme mir für die Anliegen meiner Mandanten Zeit und erörtere anstehende Problematiken ausführlich im persönlichen Gespräch. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich außerhalb der freiwilligen und kostenlosen Rechtsberatung über die Rechtsanwaltskammer Wien keine unentgeltlichen Erstberatungen durchführen kann.

Gerne bespreche ich mit meinen Mandanten im Einzelfall die Honorargestaltung.

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