Familienrecht
Scheidung, Obsorge, Besuchsrecht
Trennung und Scheidung gehören zu einem der schwierigsten Kapitel in der persönlichen Lebensgeschichte. Da die Ehe ein zivilrechtlicher Vertrag ist, ist im Scheidungsfall der Gang zum Scheidungsrichter unabdingbar. Sind gemeinsame Kinder vorhanden, ist auch deren Unterhalt sowie Fragen der Obsorge und des Besuchsrechts zu klären.
Ehescheidung
In Österreich wird ein Großteil der Ehen einvernehmlich geschieden. Da mit einer Ehescheidung oftmals erhebliche finanzielle Folgen verbunden sind, ist anwaltlicher Beistand auch bei grundsätzlichem Einvernehmen der Ehegatten jedenfalls ratsam.
Sofern keine Einigung erzielt werden kann, bleibt ein streitiges Ehescheidungsverfahren nicht erspart. Auch hier ist die Beiziehung anwaltlichen Beistandes zur Vermeidung unangenehmer Überraschungen höchst ratsam: So kann Vorbringen, das in erster Instanz nicht erstattet wurde, später nicht mehr nachgeholt werden.
Zielführende Lösung durch anwaltliche Vertretung
Die Investition in eine qualitativ hochwertige anwaltliche Vertretung in Fragen der Ehescheidung, des Unterhalts und der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse kann daher helfen, Lebensqualität beizubehalten und im Interesse aller Beteiligten zu einer zielführenden Lösung zu gelangen!
Senden Sie mir Ihre unverbindliche Anfrage per E-Mail oder via Kontaktformular!
